Das LG Dresden hat mit Urteil vom 06.02.2009 (Az. 4 S 91/08) entschieden, dass bei einer unzureichenden Erfassungsrate der Messgeräte die gesamten Heizkosten nach Fläche abzurechnen sind.
Die str
öffnungszeiten |
Telefonzeiten Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr, Di und Do 13:30-16:30 Uhr
telefon |
top_news |