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Gehört der Kaltwasserverbrauch auch zur unterjährigen Verbrauchsinformation?
Angefragt und beantwortet von Gunter Schwalm am 10.01.2023 15:52 (304 gelesen)
Nein. Die Abrechnung des Kaltwassers unterliegt der Betriebskostenverordnung und ist kein Bestandteil der Heizkosten. Da es aber wenig Sinn macht, nur einen Teil der Verbrauchsmessgeräte per Funk auszulesen, sind die Kaltwasserzähler in Funkanlagen in der Regel ebenfalls funkfähig. Die zusätzliche Darstellung des Kaltwasserzählers ist deswegen ohne gößeren Aufwand möglich. Hinzu kommt, dass auch Wasser schon heute in bestimmten Regionen eine knappe Ressource ist und der sparsame Umgang damit nicht nur aus Kostengründen Sinn macht.
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