Kann man als Mieter die unterjährige Verbrauchsinformation abbestellen? |
Angefragt und beantwortet von Gunter Schwalm am 10.02.2023 18:45 (302 gelesen)
Die Heizkostenverordnung verpflichtet den Gebäudeeigentümer, seinen Nutzern eine monatliche Verbrauchsinformation bereitzustellen, wenn die technischen Voraussetzungen dazu bestehen (fenauslesbare Messgeräte) und dies wirtschaftlich möglich ist. Eine Abbestellung durch Wohnungsnutzer entbindet den Eigentümer nicht von dieser Pflicht, weshal diese Möglichkeit auch nicht vorgesehen ist.
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