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Muss der Nutzer eine Zustimmung zur Verwendung seiner personenbezogener Daten für die Verbrauchsinformation erteilen?
Angefragt und beantwortet von Gunter Schwalm am 10.02.2023 19:12 (315 gelesen)

Die Heizkostenverordnung fordert die unterjährige Verbrauchsinformation an den Nutzer, wenn die technsichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Damit entfällt eine etwaige Zustimungspflicht des Nutzers zur Weitergabe seiner Kontaktdaten.

Üblicher Weise sind die postalischen Kontaktdaten der Nutzer im Rahmen der Erstellung der Heizkostenabrechnung bereits beim Messdienst bekannt. Wünscht der Nutzer eine elektronische Information zur unterjährigen Heizkostenabrechnung, kann er dies selbst veranlassen und sich in dem Portal anmelden, um den elektronischen Weg per email zu aktivieren. 

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