Wir setzen Cookies auf dieser Website ein. Diese Cookies speichern Informationen auf Ihrem Computer oder Ihrem mobilen Gerät, die Ihr Online-Erlebnis verbessern sollen. Cookies sind kleine Textdateien, die Ihnen ermöglichen schnell und gezielt zu navigieren. Cookies speichern Ihre Präferenzen und geben uns einen Einblick in die Nutzung unserer Website. Google Analytics-Cookies speichern auch Marketinginformationen. Mit dem Klick auf das Cookie akzeptieren Sie dieses. Durch speichern der Einstellungen stimmen Sie der Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit Ihren Präferenzen (sofern angegeben) durch uns zu.

Mehr Infos

Wer erhält die unterjährige Verbrauchsinformation im vermieteten Sondereigentum?
Angefragt und beantwortet von Gunter Schwalm am 10.02.2023 19:23 (310 gelesen)

Zunächst erhält der jeweilige (Sonder-)Eigentümer die unterjährige Verbrauchsinformation für seine Nutzeinheit. Hat der Verwalter auch die Verwaltung des Sondereigentums inne, kann er die direkte Weiterleitung der Verbrauchsinformation an den unmittelbaren Nutzer veranlassen, in allen anderen Fällen liegt diese Pflicht beim Eigentümer selbst. In dem Portal kann der Eigentümer selbst die Weiterleitung an den Mieter veranlassen, muss aber beachten, Mieterwechsel zeitnah einzupflegen, um kein Datenschutzvergehen zu riskieren. Es muss sichergestellt sein, dass der ausgezogene Mieter die Verbrauchsdaten seines Nachfolgers nicht erhält!   

FAQ drucken FAQ weiterempfehlen


Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*