Wer erhält die unterjährige Verbrauchsinformation im vermieteten Sondereigentum?

Angefragt und beantwortet von Gunter Schwalm am 10.02.2023 19:23

Wer erhält die unterjährige Verbrauchsinformation im vermieteten Sondereigentum?

Zunächst erhält der jeweilige (Sonder-)Eigentümer die unterjährige Verbrauchsinformation für seine Nutzeinheit. Hat der Verwalter auch die Verwaltung des Sondereigentums inne, kann er die direkte Weiterleitung der Verbrauchsinformation an den unmittelbaren Nutzer veranlassen, in allen anderen Fällen liegt diese Pflicht beim Eigentümer selbst. In dem Portal kann der Eigentümer selbst die Weiterleitung an den Mieter veranlassen, muss aber beachten, Mieterwechsel zeitnah einzupflegen, um kein Datenschutzvergehen zu riskieren. Es muss sichergestellt sein, dass der ausgezogene Mieter die Verbrauchsdaten seines Nachfolgers nicht erhält!   

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