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Allgemeines

Der Einsatz von Rauchwarnmeldern dient der frühzeitigen Warnung von Personen in Wohnungen vor Brandrauch und Bränden, so dass diese Personen auf das Gefahrenereignis rechtzeitig reagieren können. Alle Bundesländer haben den verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern in ihre Landesbauordnung aufgenommen (Sachsen: Nachrüstpflicht auch für Bestandsbauten bis 31.12.2023).

 

 

Auszug aus der Sächsischen BAuordnung § 47 (4)

 

Der vorgeschriebene Ausstattungsumfang unterscheidet sich zwischen den einzelnen Bundesländern. In allen Bundesländern sind aber Schlafräume (Schlaf-, Kinderzimmer) und Fluchtwege (Flure, eventuell auch Durchgangszimmer, wenn sie als Fluchtweg dienen) auszustatten. Empfohlen ist auch die Ausstattung von Wohnräumen, da z. B. das Wohnzimmer der häufigster Brandherd nach der Küche ist. Küche und Bad werden in der Regel nicht ausgestattet (außer, sie sind Bestandteil des Fluchtweges). Die Auswahl der Geräteart und des Ausstattungsgrades obliegt dem Eigentümer der Nutzeinheit. Für Wohnungseigentümergemeinschaften kann auch die Gemeinschaft beschließen, dass für die Gemeinschaft einheitliche Geräte im Sondereigentum eingebaut werden und dennoch im Eigentumsrecht der Gemeinschaft bleiben (weitere Information dazu unter Urteile BGH V ZR 238/11)

 

Rauchwarnmelder sind nicht zu verwechseln mit Brandmeldeanlagen, die einen Alarm an die Feuerwehr weiterleiten. Rauchwarnmelder sind in der Regel dafür ausgelegt, dass (schlafende) Personen in einem Brandabschnitt (z. B. Wohnung) alarmiert werden. Die Sicherheit der anderen Bewohner ist durch die sogenannten Feuerwiderstände der einzelnen Brandabschnitte gewährleistet. Aus diesem Grund besteht z. B. für Treppenräume - außer in Sonderfällen - keine Ausstattungspflicht.

 

Funktion

In der Regel kommen Stand-alone Geräte zum Einsatz, die nach dem foto-optischen Prinzip (Streulichprinzip) arbeiten. Sobald Rauch in die Rauch-kammer eingedrungen ist, wird ein Alarmsignal mit einem Schalldruck von mindesten 85 dB ausgelöst. Ist kein Rauch mehr in der Rauchkammer, setzt sich das Gerät automatisch zurück und das Alarmsignal verstummt.

 

Alle von uns eingesetzten Geräte sind mit einer 10-Jahres-Batterie bestückt, die fest im Gerät verbaut ist.

 

Inspektion

Um die Funktion der Geräte dauerhaft zu sichern, ist vom Gesetzgeber eine jährliche Wartung vorgeschrieben. Diese umfasst folgende Punkte:

 

  • Kontrolle der Energieversorgung
  • Kontrolle der Rauchsensorik
  • Funktion des Signalgebers
  • Raucheintrittsöffnungen sind frei
  • Umfeld von 50 cm frei von Gegenständen aller Art (z. B. Lampen etc.)
  • Überwachung der Gerätebetriebsdauer
  • Kontrolle auf Demontage
  • Kontrolle auf funktionsrelevante Beschädigungen des Gerätes

Für die Durchführung der erforderlichen Inspektion unterscheidet die DIN 14676 drei verschiedene Bauweisen von Rauchwarnmeldern (siehe nachfolgende Tabelle).

 

Prüfintervalle und Bauarten von Rauchwarnmeldern

 

 

Rauchwarnmelder mit manueller Wartung (Bauweise A) Bedienungsanleitung Ei 650i

Ei 650Die Geräte verfügen über eine fest eingebaute 10-Jahresbatterie. Der große Easy-Press-Knopf in der Mitte und die Stummschaltfunktion machen ihn besonders anwenderfreundlich. Der Verzicht auf störende LED-Blink-Signale im Normalbetrieb wird besonders in Schlafzimmern als angenehm empfunden. Bauartbedingt ist bei diesen Geräten für Wartungszwecke ein regelmäßiges Betreten der Wohnung erforderlich.

 

Die Geräte sind mit einer erweiterten Diagnosefunktion versehen, die mit Hilfe einer Fehlerprognose prüft, ob die Batteriekapazität bis zum nächsten Wartungstermin noch ausreicht und die Rauchkammerverschmutzung die Funktion in diesem Zeitraum nicht beeinträchtigt. Im Bedarfsfall können über eine AudioLINK-Funktion die aktuellen Betriebszustände des Gerätes abgerufen werden. Ferner verfügt das Gerät über eine erweiterte Stummschaltfunktion für bestimmte Fehler (z. B. bei Batterie schwach).

 

Eine spezielle Variante dieser Rauchwarnmelder kann per Funk nachträglich vernetzt werden. Dies kommt vor allem beim Einsatz der Geräte in Treppenhäusern oder bei weiter entfernten Kinderzimmern zur Anwendung. Auch bei Mitbewohnern mit geistig oder körperlich Behinderungen kann eine Funkvernetzung sinnvoll sein.

 

Maximal können 12 Geräte vernetzt werden - eine Vernetzung erfolgt immer nur innerhalb eines Brandabschnittes (z. B. Wohnung oder Treppenhaus). Durch eine spezielle Codierung wird sichergestellt, dass nur die Melder eines Brandabschnittes im Alarmfall ein Signal ausgeben. Diese Art der Funkausstattung ist nur für die Alarmweiterleitung an benachbarte Geräte geeignet - eine Ferninspektion der Geräte im Hinblick auf ihre Funktion ist damit nicht möglich.  

 

Rauchwarnmelder mit Ferninspektion (Bauweise C)Bedienungsanleitung iSD

iFerninspizierbare RauchwarnmelderDie Geräte verfügen über eine fest eingebaute 10-Jahresbatterie. Die große Betätigungsfläche (gesamte Gehäusefläche beim iSD, mittiger Bedienknopf beim Ei 6500) und die Stummschaltfunktion machen ihn besonders anwenderfreundlich. Der Verzicht auf störende LED-Blink-Signale im Normalbetrieb wird besonders in Schlafzimmern als angenehm empfunden. Die Geräte sind mit einem Funkmodul ausgestattet, über das eine Ferninspektion möglich ist. Damit kann ohne Betreten der Wohnung geprüft werden, ob das Gerät noch einwandfrei funktioniert. Nur im Fehlerfall ist ein Kundendiensteinsatz und somit eine Terminabsprache mit dem Wohnungsnutzer erforderlich.

 

Für die ordnungsgemäße Funktion dürfen sich im Umfeld der Geräte keine Gegenstände (z. B. Lampen) befinden. Dies wird vom Gerät überwacht, im Funkprotokoll dokumentiert und durch Blinken der roten LED (iSD) bzw. gelben LED (Ei 6500) ohne Tonsignal angezeigt. Weitere Informationen dazu finden Sie in der jeweiligen Bedienungsanleitung.

 

RWM_Info
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Für die korrekte Funktion eines Rauchwarnmelders sind folgende Punkte besonders wichtig:

 

  • Rauchkammer muss frei sein (auch keine Farb- oder Kleberreste etc. am Gehäuse z. B. nach einer malermäßigen Instandsetzung der Decke)
  • keine Gegenstände im Umkreis von mindestens 50 cm (z. B. Lampen, Schränke etc.)

Detailliertere Nutzerinformationen zum Thema Rauchwarnmelder finden Sie hier.

 

Ändert sich in der Funktion des Rauchwarnmelders etwas (z. B. leises regelmäßiges Piepsen oder Blinken der LED), so weist dies auf eine Störung hin.

 

Näheres finden Sie in den jeweiligen

 

Bedienungsanleitungen

Geräte mit manuelle Wartung

Bedienungsanleitung Ei 650i

 

Geräte mit Ferninspektion

Bedienungsanleitung iSD

 

 

RWM_Manuell
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Wer für die Wartung zuständig ist, legt in der Regel die jeweilige Landesbauordnung fest. In den meisten Bauordnungen ist jedoch eine Wartung durch den Eigentümer möglich, wenn nicht gar vorgeschrieben.

Wird die Wartung durch den Eigentümer übernommen, überträgt er diese meist einer Fachfirma. Bei Rauchwarnmeldern der Bauweise A oder B ist damit regelmäßig der Zugang zur Wohnung zu gewährleisten.

 

RWM_ferninspektion
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Bei der Ferninspektion werden die Ergebnisse der Prüfungen des Rauchwarnmelders an einen mobilen oder fest installierten Empfänger gesendet. Auf Grund der Langlebigkeit der Geräte (10 Jahre)  und der geringen Stromkapazität der eingebauten Batterie ist die Sendeleistung minimal und liegt erheblich unter den Werten z. B. eines Handys.

 

Vorteil dieser Technik ist, dass zur jährlichen Wartung niemand mehr in die Wohnung muss. In der Regel verwenden die Rauchwarnmelder das gleiche Funksystem wie die Messgeräte für Heizung und Wasser. 

 

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