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Fernauslesung
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Zentrale Datenerfassung ermöglicht die Auslesung von Zählern, ohne dass jede Mess-Stelle durch einen Ableser aufgesucht werden muss. Neben dem Komfort - die Anwesenheit des Mieters zur Ablesung ist nicht mehr erforderlich - gibt es eine Reihe weiterer Vorteile, die für diese Technik sprechen:

 

  • problemlose Ablesung auch verbauter oder verstellter Zähler auf Grund örtlicher Gegebenheiten
  • es werden alle Monatswerte ausgelesen - unplausibel erscheinende Werte können so besser interpretiert werden
  • Zwischenablesungen bei Mieterwechsel können entfallen
  • eventuelle Zählerausfälle können zeitlich genau eingegrenzt werden

 

Neben diesen Argumenten gibt es weitere Gründe, auf Fernauslesbarkeit zu setzen:

 

  • die neue Heizkostenverordnung vom Ende 2021 hat festgelegt, dass seit 01.12.2021 im Wärmebereich (Heizung und Warmwasser) nur noch fernauslesbare Zähler bei Neuinstallation und Zähleraustausch verwendet werden dürfen.
  • In Deutschland besteht für fast alle Wohnungen eine Ausstattungsplicht mit Rauchwarnmeldern. Die Melder müssen jährlich auf Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Bisher war dazu Zutritt zur Wohnung erforderlich. Mit der Änderung der DIN 14676 Ende 2018 gibt es jetzt Rechtssicherheit beim Einsatz von Rauchwarnmeldern, die per (Funk-)Ferninspektion geprüft werden können. Diese Funkinspektion verwendet in der Regel die gleiche Funk-Technik, die bei den Messgeräten eingesetzt wird.

Equascan Funksystem

Kabelgebundene Systeme zur Fernauslesung (z. B. MBUS) von Wohnungszählern spielen in Deutschland eine vernachlässigbare Rolle. Üblicherweise werden die Zähler und Rauchwarnmelder in Wohnungen über Funk ausgelesen. Neben Standard-Funkprotokollen (wireless MBUS und OMS) sind proprietäre Systeme im Einsatz. Die Standardprotokolle haben den Vorteil, dass man Produkte unterschiedlichster Hersteller mit einem System auslesen kann. Nachteil ist, dass nur ein Bruchteil der möglichen Daten über diese Standardprotokolle auslesbar ist (u. a. bleiben die Monatswerte und Fehlermeldungen dabei häufig auf der Strecke). Bei den herstellerspezifischen Systemen hat man dagegen den vollen Datensatz zur Verfügung, kann aber nicht beliebige Geräte verschiedener Hersteller in einer Anlage kombinieren.

 

Bei der Funkauslesung gibt es aktuell 2 Varianten. Bei dem walk-by-System ("im Vorbeigehen") werden die Daten in der Regel jährlich mit einem mobilen Datensammler eingesammelt, d. h. der Ableser fährt die Liegenschaft an und liest vor Ort die Geräte per Funk aus. Vorteil ist, dass mit einem mobilen Datensammler viele Liegenschaften ausgelesen werden können und keine Kosten für die Datenübertragung per GPRS anfallen.

 

Beim fixed net - auch AMR genannt - (fixed net: fest installiertes Netz, AMR: automatic meter reading - automatisierte Zählerauslesung) werden eine oder mehrere Funksammler in der Liegenschaft installiert. Einer dieser Datensammler ist mit einer Mobilfunkkarte ausgestattet, die dann regelmäßig die Daten zur Abrechnungszentrale überträgt. Hier sind mehrere Auslesungen pro Monat möglich.

 

Mit dem von uns eingesetzten System ist es möglich, die Zähler parallel über beide Varianten auszulesen, bzw. kann man mit der kostengünstigeren walk by - Variante beginnen und später auf fixed net mit monatlicher Auslesung umstellen.  

 

 

 

 

GEG
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Gebäudeenergiegesetz (GEG)

§ 5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Die Anforderungen und Pflichten, die in diesem Gesetz oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen aufgestellt werden, müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar sowie für Gebäude gleicher Art und Nutzung und für Anlagen oder Einrichtungen wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen und Pflichten gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können.

Bei bestehenden Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen.

 

 

 

Das GEG ist die Ermächtigungsgrundlage für die Heizkostenverordnung.

 

Datensicherheit
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Sind die Daten sicher?

Sämtliche Endgeräte senden Ihre Daten verschlüsselt, wobei in den Funkprotokollen keine personenspezifischen Daten (Mieternamen, Lage der Wohnung etc.) enthalten sind. Beim Einsatz von fixed net kommt darüber hinaus innerhalb des Netzwerkes ein kundenspezifischer Netzwerkschlüssel zum Einsatz. Die Datenübertragung zum Datenzentrum erfolgt ebenfalls verschlüsselt.

 

Das System entspricht dem ETSI-Sicherheitsstandard und ist bei Trusted Labs zugelassen und zertifiziert.

 

Elektrosmog
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Das Funksystem arbeitet in der ISM-Bandbreite (Industrie, Wissenschaft, Medizin) im Frequenzbereich von 433/868 MHz. Dieser Bereich ist nicht lizenziert, so dass viele Funkgeräte auf diesen Frequenzen arbeiten, unter anderem schnurlose Telefone, Babyphone, drahtlose Headsets, Gebäudesicherheitssysteme und einige medizinische Geräte.

Die Funkgeräte haben eine 10-Jahres-Batterie, so dass nur eine sehr geringe Funkleistung möglich ist, die darüber hinaus zeitlich (im Millisekundenberich) stark begrenzt ist. Bluetooth, WLAN und Mobiltelefone haben eine vielfach höhere Sendeleistung und werden in der Regel permanant betrieben.

 

Funkleistungen im Vergleich

Alle Geräte tragen die CE-Kennzeichnung. Messung und technische Bewertung zur Konformität mit den Abnahmekriterien gemäß den harmonisierten Standards und Normen werden von einer unabhängigen und zertifizierten externen Prüfstelle durchgeführt. 

 

uFI
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Monatliche Verbrauchsinformation in walk-by-Anlagen

Vom Gesetzgeber wird mit der neuen Heizkostenverordnung vorgeschrieben, dass bei fernablesbaren Anlagen monatliche Verbrauchsinformationen der Nutzer zu erfolgen haben. Dies ist nur mit automatisiert auslesbaren Zählern wirtschaftlich möglich.

 

Bei walk-by-Anlagen führt eine monatliche Auslesung auf Grund der erforderlichen monatlichen Objektanfahrt und Vor-Ort-Auslesung hinsichtlich der Erfordernisse der Verbrauchsinformation zu einem erheblichen Mehraufwand und ist auch nicht bei allen Anlagen technisch möglich. Sowohl der GdW als auch die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e. V. gehen aktuell davon aus, dass bei bestehenden walk-by-Anlagen wegen mangelnder Kosteneffizienz monatliche Verbrauchsinformationen nicht zwingend sind, da die Wirtschaftlichkeits-grundlage nach § 5 GEG in der Regel nicht gegeben ist. 

 

Im Regelfall ist die Umrüstung von walk-by auf fixed net möglich, allerdings enstehen Zusatzkosten für die zu installierenden  gateways (Datensammler) und die Datenübertragung. Eine sofortige Umrüstpflicht auf fixed net besteht aktuell nicht.

 

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