Der BGH hat mit Urteil vom 09.04.2008 entschieden, dass ein formeller Mangel vorliegt, wenn der Verteilerschlüssel einer Betriebskostenabrechnung unverständlich ist.
Dieser Mangel führt zu einer Unwirksamkeit der Abrechnung. Die Einhaltung der gesetzlichen Abrechnungsfrist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes wird nur mit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung gewahrt. Ausschließlich inhaltliche Fehler können auch nach Fristablauf korrigiert werden.
Unter www.bundesgerichtshof.de finden Sie im Bereich Entscheidungen den Urteilstext (Az. VIII ZR 84/07).


Eine Ölheizung, die 20..30 Jahre oder gar älter ist, sollte modernisiert werden – auch wenn der Schornsteinfeger aufgrund guter Abgaswerte aktuell nicht auf einem Austausch besteht. Warum? Die ko
Während der Energiebedarf bei neuen Gebäuden durch verbesserte Gebäudehüllen stetig sinkt, ist der Anteil für die Warmwasserbereitung nahezu gleichbleibend. Galt bei Altbauten lange Zeit als gute
Seit 01.01.2021 greift die CO2-Steuer - für jeden gut sichtbar an den Tankstellen. Aber nicht nur dort ist die neue Steuer von 25 € je Tonne CO2. zu spüren. Auch bei Erdgas und Heizöl macht sich
Die str